Wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre bevorstehende Reise Lohri Reisen, Jassreisen oder Agrar Reisen als Ihren Partner ausgesucht haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung und danken herzlich für Ihr Vertrauen.
Wenn Sie ein Arrangement von Lohri Reisen, Jassreisen oder Agrar Reisen gebucht haben, gelten diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (PDF):
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für sämtliche auf dieser Webseite oder über Lohri Reisen abgewickelten Buchungen von anderen Veranstaltern.
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für sämtliche auf der Webseite von Lohri Reisen oder über Lohri Reisen Internet Sales abgewickelten Buchungen von anderen Veranstaltern.
1.2 Leistungen von Drittunternehmen
Bei allen von knecht reisen ag vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» und vermittelten Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften resp. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen zustande. Lohri Reisen ist für deren Vertragserfüllung nicht verantwortlich.
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Lohri Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Lohri Reisen wirksam. Bei schriftlichen Buchungen, per E-Mail, SMS usw. oder über unsere Webseite werden Sie eine ausdrückliche Annahme Ihrer Anmeldung erhalten.
Lohri Reisen hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer (auch für «Ersatzteilnehmer» nach Ziffer 5.5).
2.3 Namensangaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich oder Vreni statt Verena), kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.
3.1 Unsere Leistungen
3.1.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt, auf unserer Internetseite oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3.1.2 Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen irgendwelche Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Prospekt, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.
3.1.3 Werden Ihnen von der Buchungsstelle z.B. hoteleigene Prospekte usw. zur Verfügung gestellt, die nicht von uns herausgegeben worden sind, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.
3.2 Beginn der Leistungen
Die Leistungen von Lohri Reisen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen die Buchungsstelle ausserhalb unseres Programms die Anreise organisiert.
3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/der Preisliste, der Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung, in der Preisliste oder auf der Internetseite erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.
4.2 Kreditkarten- und Reka Checks-Bezahlungen
Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit einer Kreditkarte, erheben wir einen Kreditkartenzuschlag von 2%, jedoch mindestens CHF 20.00. Bei Zahlungen mit Reka Checks erheben wir einen Zuschlag von 3.5%, jedoch mindestens CHF 20.00. Reka Rail können wir nicht annehmen.
4.3 Altersbestimmte Preise
Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.
4.4 Zahlung
4.4.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung zu leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrages innert 10 Tagen. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zahlbar. Flugtickets sowie Garantieleistungen werden in die Anzahlung miteingeschlossen, auch wenn der Anzahlungsanteil so mehr als 30% beträgt.
4.4.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage vor Abreise zahlbar.
4.4.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 zur Zahlung fällig.
4.4.4 Sollte eine Zahlung per Kreditkarte nicht honoriert werden, so gilt Ziffer 4.4.3 analog. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen und Inkassokosten.
4.5 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Im Weiteren gelten Ziffer 4.2. bis 4.4.4 analog.
4.6 Buchungsgebühren
Wir berechnen Ihnen folgende Buchungsgebühren, welche zusätzlich zum Reisepreis in Rechnung gestellt werden: Auftragspauschale pro Auftrag CHF 70.00
Bei Flug-Arrangements erheben wir eine Flugticket Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Ticket. Zusätzlich gelten folgende Buchungsgebühren pro Ticket:
Flugticket Europa (Ticket-Service Charge) CHF 50.00
Flugticket Interkontinental (Ticket-Serivce Charge) CHF 100.00
Flugticket Businessklasse CHF 210.00
Flugticket Firstklasse CHF 310.00
4.7 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.
4.8 Reisedokumente
4.8.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 10 Tage vor Reisebeginn. Sollten Sie die Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend Ihre Buchungsstelle.
5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig der Buchungsstelle zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühr
5.2.1 Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns, usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF 60.00, pro Auftrag, maximal CHF 120.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3).
5.2.2 Änderungen und Umbuchungen, welche in den nachfolgenden Annullierungsfristen (5.3) vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden lediglich diese in Rechnung gestellt.
5.2.3 Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3.
5.2.4 Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung (Ziffer 5.4) abgeschlossen haben, ersehen Sie aus der Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühr von der Versicherung bezahlt wird.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 45 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
45 – 31 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
30 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
7 – 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
5.3.2 Internationale Flüge: Bearbeitungsgebühren vor Ticketausstellung: CHF 60.00 pro Ticket, max. CHF 120.00 pro Auftrag. Annullationsgebühren nach Ticketausstellung: CHF 200.00 pro Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airline (bis max. 100% je nach Airline).
5.3.3 Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung, bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden.
5.3.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien.
5.4 Annullierungskostenversicherung
5.4.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.
5.4.2 Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles mit der Versicherungsgesellschaft. Die Buchungsstelle kann für ihre Arbeit von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
5.4.3 Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt. Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.
5.5 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit, usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.
Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
a. bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn;
b. bei Reisen in Europa und in Länder ohne Visumspflicht bis zwei Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet);
c. bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrer Buchungsstelle und aufgrund unserer organisatorischen Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente usw.).
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises.
Lohri Reisen orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften, usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Lohri Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
6.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich aus
a. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c. Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
6.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Lohri Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. Lohri Reisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
Lohri Reisen orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
6.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende Rechte:
a. Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
6.4.2 Lassen Sie uns oder der Buchungsstelle keine Mitteilung nach Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben.
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Lohri Reisen ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Lohri Reisen Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und Schadenersatzforderungen.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für einige vom Veranstalter respektive Lohri Reisen angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter respektive Lohri Reisen die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks
7.3.1 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter respektive Lohri Reisen die Reise absagen. In diesem Fall wird der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.
8.1 Der Veranstalter respektive Lohri Reisen ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen der Veranstalter respektive Lohri Reisen soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Lohri Reisen verursachen, darf Lohri Reisen die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf Lohri Reisen die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen der Veranstalter respektive Lohri Reisen den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 11).
9.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Lohri Reisen nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, die örtliche Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
9.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
10.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, der örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte vor Ort keine Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen oder keine Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen sein, ist der entsprechende Leistungsträger zu informieren und vom ihm Abhilfe zu verlangen.
10.2 Die Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, die örtliche Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, der örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
10.3 Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, die örtliche Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen oder den Leistungsträger erreichen oder von diesen Stellen keine Unterstützung erhalten, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.4 Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen bei Mängeln und Schäden festgelegt sein.
10.5 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg vom Veranstalter respektive Lohri Reisen ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 10.1 bis 10.3; weitere Einzelheiten unter Ziffer 11).
10.6 Forderung gegenüber Lohri Reisen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber Lohri Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Lohri Reisen unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung der Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, der örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.7 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 10.1 bis 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 10.8).
10.8 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird.
Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.
11.1 Allgemeines
Lohri Reisen vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der Reiseleitung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, der örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive Lohri Reisen, dem Leistungsträger oder uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Im Falle der Selbstabhilfe (Ziffer 10.5) wird Ihnen Ihr Mehraufwand bis maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender ersetzt. Vorbehalten bleiben Ziffer 8.1 f. und nachfolgende Bestimmungen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Lohri Reisen nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.
Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse
Lohri Reisen haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Lohri Reisen, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von Lohri Reisen ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Lohri Reisen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.
11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Lohri Reisen auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet Lohri Reisen nicht.
11.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haften wir nicht.
11.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Lohri Reisen ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein Lohri Reisen-Reiseleiter daran teilnimmt.
11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft in der Schweiz planen, berücksichtigen Sie bitte mögliche Ankunftsverspätungen Ihres Fluges, Zuges oder Cars, usw. Ankunftsverspätungen sind auch bei guter Reiseplanung immer möglich, z.B. bei Ankunft in Zürich Flughafen sollten Sie mindestens 120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen. Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne angemessen zu verlängern. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen können.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Lohri Reisen empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung, usw.» Falls Sie eine eigene Versicherung haben (ETI Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur), möchten Sie uns das bitte mitteilen.
14.1 Einreisebestimmungen
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
14.2 Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.
14.3 Visa und Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, usw., sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis aufgeführt anzugeben.
14.4 Anmeldung bei Behörden
14.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B. USA: Electronic System for Travel Authorization (ESTA), https://esta.cbp.dhs.gov/, aufgerufen am 18. August 2011. Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für die Anmeldung verantwortlich.
Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.
Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
14.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen oder während des Fluges weitere Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im Voraus ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.
14.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
14.6 Einreiseverweigerung
Lohri Reisen macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Lohri Reisen ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
14.7 Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
Lohri Reisen ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
17.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Lohri Reisen oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
17.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35, Fax 044 485 45 30, info@ombudsman-touristik.ch, www.ombudsman-touristik.ch
18.1 Ihre Daten
Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische Buchungsstelle und wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in der Schweiz.
18.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.
Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
18.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
18.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei Ihrer Buchungsstelle oder bei Lohri Reisen, Zinggentorstrasse 1, 6006 Luzern abzubestellen.
18.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
18.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an Lohri Reisen, Zinggentorstrasse 1, 6006 Luzern
19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Lohri Reisen ist schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Lohri Reisen können nur am Hauptsitz in Luzern angebracht werden.
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.