Vertrags- und Reisebedingungen
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Reise von knecht reisen ag. Die nachfolgenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Ihnen und knecht reisen ag. Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar verständlich darlegen. Mit Ihrer definitiven Buchung stimmen Sie diesen zu.
Vertragsbedingungen Lohri Reisen als PDF
Vertragsbedingungen Agrar Reisen als PDF
Vertragsbedingungen Jassferien als PDF
Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und LOHRI
REISEN Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen.
1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung, Preise
1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-Mail auch SMS, WhatsApp, Facebook oder eine Online-Anmel-
dung) kommt zwischen Ihnen und LOHRI REISEN ein Vertrag zustande. An Ihre Anmeldung sind Sie während fünf Arbeitstagen gebunden. Mit der Anmeldung (Buchung) bestätigen Sie, die AVRB verstanden und anerkannt zu haben. Vom Zeitpunkt der Anmeldung werden die Rechte und Pflichten für Sie und Lohri Reisen wirksam. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragsverpflichtungen (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigene Verpflichtungen ein. Sie können sich auch provisorisch anmelden. In diesem Fall nehmen wir Ihre provisorische Anmeldung bis zu einem bestimmten Datum, welches wir mit Ihnen vereinbaren,
entgegen, ohne dass Sie zur Reise verpflichtet werden.
1.2 Reisetauglichkeit
Zur Sicherheit und im Interesse von Reisenden behalten wir uns ausdrücklich vor, nach
unserer Beurteilung der Reisetauglichkeit den Abschluss des Vertrages zu verweigern, den
Vertrag nur unter der Bedingung der Mitnahme einer geeigneten Begleitperson abzuschliessen oder den Vertrag selbst kurz vor Abreise – sollten wir erst nach der Abreise von der eingeschränkten Reisetauglichkeit erfahren, während der Reise – zu kündigen. Allfällig aufgelaufene oder zusätzliche Kosten werden in Rechnung gestellt.
1.3 Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reise-
ausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Bahn- und Carreisen ab dem Abfahrtsort gemäss Ausschreibung. Für die Anreise zum Startpunkt und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt.
1.4 Preise
Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken,
mit Unterkunft im Doppelzimmer(-kabine), inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den
aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Die Preise können unserer Ausschreibung (Katalog, Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln) entnommen werden und sind barzahlungspflichtig. (Preisänderungen s. Ziff. 7). Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird ein Administrationszuschlag von CHF 50 verrechnet, bei REKA-Checks 3.5% des Verkaufsbetrags. WIR- und REKA-Card können nicht an
Zahlung genommen werden. Die eingerechneten Flugpreise basieren auf kontingentierten
Gruppenreisen. Falls diese Kontingente ausgeschöpft sind, buchen wir auf Wunsch und
Rechnung des Kunden auch höhere/teurere Buchungsklassen. Je nach Tarifart gelten neue/
andere Annullierungsbedingungen, welche wir Ihnen bei der Buchung mitteilen.
1.4.1 Beratung und Reservation
Pro Dossier erheben wir eine nicht rückerstattbare Auftragspauschale von CHF 100.
1.5 Änderungen gegenüber Ausschreibung
Bei Änderungswünschen von einem Pauschalreisenangebot, die von der Ausschreibung ab-
weichen, erheben wir einen Zuschlag:
a) Bahnreisen: CHF 30 pro Person, höchstens CHF 60 pro Auftrag
b) Flugreisen: CHF 60 pro Person, höchstens CHF 120 pro Auftrag
1.6 Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung ist eine Anzahlung von 30% des Auf-
tragswertes zu leisten.
1.7 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bei Kreuzfahrten bis spätestens 75 Tage vor Ab
reise, bei Landreisen 45 Tage vor Abreise und bei Zugreisen 30 Tage vor Abreise einzutreffen.
In Ausnahmefällen kann von dieser Frist abgewichen werden und die Schlusszahlung kann
restriktiver gehandhabt werden. Bei der Reservation werden diese Bedingungen mitgeteilt.
Bei kurzfristigen Buchungen (30 Tage vor Abreise oder weniger) ist der gesamte Reisepreis
anlässlich der Buchung zu bezahlen. Erfolgt die Buchung derart kurzfristig, dass die Reisedokumente per Express oder Kurier geschickt werden müssen, gehen die Kosten zu Lasten des Reisenden. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2 einzufordern.
2. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
2.1 Allgemeines
Wenn Sie die Reise annullieren oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise
wünschen, so müssen Sie dies uns persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen.
Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben. Für Änderungen oder Umbuchungen nach Auftragserteilung erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Person, jedoch maximal CHF 200 pro Auftrag. Versicherungsprämien sind nicht erstattbar.
2.2. Die Annullationskosten richten sich je nach Reise und sind in folgende Kategorien
aufgeteilt:
a) Fluss- und Kreuzfahrten
b) Rundreisen
c) Reisen Schweiz
a) ab Bestätigung bis
119 Tage vor Abreise 25%
118 – 90 Tage vor Abreise 50%
89 – 61 Tage vor Abreise 60%
60 – 46 Tage vor Abreise 80%
45 – 0 Tage vor Abreise 100%
b) 90 – 61 Tage vor Abreise 30%
60 – 46 Tage vor Abreise 40%
45 – 31 Tage vor Abreise 60%
30 – 0 Tage vor Abreise 100%
c) 30 – 15 Tage vor Abreise 50%
14 – 0 Tage vor Abreise 100%
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (no show) werden 100% des Arrangementpreises
belastet. Verpasst ein Passagier das Transportmittel, erlischt für Lohri Reisen jede Beförde-
rungspflicht. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- bzw. Änderungsdatums ist
der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung zu den normalen Bürozeiten, bei Samstagen,
Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch bei Mitteilungen per E-Mail, über die Internetseite, Fax oder andere elektronische Medien.
2.3 Ersatzperson
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie grundsätzlich einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. In diesem Fall haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälliger Mehrkosten. (Ziffer 2).
Einschränkungen: Bei Reisen in Länder mit Visumspflicht bestehen organisatorische Vorbehalte (z.B. unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa). Ebenso bleibt die Akzeptanz durch die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Flug-, Hotel- oder Schiffsgesellschaften) vorbehalten. Für bereits ausgestellte Flugtickets sind nachträgliche Namensänderungen nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu den dann aktuellen Konditionen ausgestellt werden.
3. Annullations- und Assistancekostenversicherung
Der obligatorische Annullationsschutz bzw. die kombinierte Annullations- und Extrarück-
reiseversicherung (Assistance) ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen. Die Allianz Versicherung wird in Rechnung gestellt. Wenn Sie bereits eine solche Versicherung besitzen, können Sie bei der Buchung auf den Abschluss unserer Versicherung verzichten. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall Gültigkeit und Versicherungssumme Ihrer Versicherung. In Rechnung gestellte Versicherungsprämien sind nicht erstattbar. Es gelten die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
4. Einreiseformalitäten
Informationen für Schweizer Bürger über die für Ihre Reise notwendigen Pass- und Visumerfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das gewählte Ferienland berücksichtigen müssen, ersehen Sie aus unserem Katalog, Ausschreibung oder Reisebestätigung. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit wir Ihnen die entsprechenden Informationsquellen angeben können. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten der Vorschriften, die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber verantwortlich. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die
entstandenen Kosten zu Ihren Lasten (Ziffer 2).
5. Trinkgelder
Trinkgelder für Chauffeure und Reiseleiter (lokale) sind in unseren Preisen nicht inbegriffen.
Das Trinkgeld ist eine freiwillige, persönliche Anerkennung für gute Dienstleistungen. Ausnahmen sind in der Reiseausschreibung vermerkt. Trinkgelder/Sicherheitstaxen sind bei
Kreuzfahrten in der Regel obligatorisch und werden automatisch auf Ihrem Bordkonto belastet.
6. Flüge
Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse (Economy-Klasse) durchgeführt. Aufpreise für
andere Klassen gemäss Ausschreibung. Die durchführenden Fluggesellschaften behalten
sich das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug
anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps, der Flugzeiten oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sämtliche Flughafen- und
Sicherheitstaxen sind in den Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind in der Ausschrei-
bung vermerkt. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender
Angaben.
7. Programm- und Preisänderungen
7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen
und Preise in den Prospekten und Ausschreibungen vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte
dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderung.
7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aufgrund:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführter oder erhöhter Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Lande- und Sicherheitsgebühren etc.)
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügter Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Allfällige Preiserhöhungen teilen wir Ihnen bis 22 Tage vor Reisebeginn mit. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4. genannten Rechte zu.
7.3 Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne
vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaf-
ten, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller
gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht,
Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm
vorgesehene Route infolge Wetterverhältnisse, Seegang, Hoch- oder Niederwasser oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alternativprogramm besorgt, sofern möglich. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmände-
rungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden:
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer
erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10 Prozent, so haben sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der
Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.).
8. Reiseabsage durch LOHRI REISEN
8.1 Mindestteilnehmerzahl
Für unsere Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor,
bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen oder bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn zu annullieren. In der Regel geschieht dies fünf Wochen vor Abreise.
8.2 Zwingende Gründe
Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Pandemien, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch wie möglich. Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir auch die Empfehlungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.
8.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen einegleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Die Dossierpauschale wird nicht erstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir
uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch
die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen (ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt). Während der Reise steht dem Kunden ein
Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht und kei-
ne angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen
die Ersatzleistung ablehnt.
10. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise aus freien Stücken abbrechen, wird Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet, allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall usw. abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung bei der Organisation Ihrer Rückreise. Eventuelle Kosten gehen zu Ihren Lasten. Im Idealfall haben Sie eine Annullations- und Reisezwischenfallversicherung abgeschlossen.
11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
11.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen
Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Lohri Reisen Reiseleitung oder
der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und
unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
11.2 Die Lohri Reisen Reiseleitung oder die örtliche Vertretung wird bemüht sein, innert
der Ihrer Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Ihrer Reise angemes-
senen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so
lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der
entsprechenden Instanz schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung
ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind
jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
11.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber
Lohri Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach
der Rückkehr schriftlich an Lohri Reisen unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen.
11.4 Wenn Sie die Bedingungen gemäss Ziffer 11.1 – 11.3 nicht einhalten, so verlieren Sie
sämtliche Rechte, insbesondere das Recht auf Preisminderung, Schadenersatz und allenfalls
Genugtuung.
11.5 Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und
Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige (oder verspätet) gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, verlieren Sie sämtliche Ansprüche.
12. Haftung von Lohri Reisen
12.1 Haftung
Lohri Reisen vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht
erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Lohri Reisen Reiseleitung,
oder der örtlichen Vertretung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt).
12.2 Haftungsbeschränkungen,Haftungsausschüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages
oder Haftungsausschlüsse, so kann sich Lohri Reisen auf diese berufen und haftet insoweit
nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale
Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere
im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).
12.2.2 Haftungsausschlüsse
Lohri Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Lohri Reisen, der Vermittler oder der
Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In
diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Lohri Reisen ausgeschlossen.
12.2.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
a) Pauschalreisen: Bei andern als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden), die
aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Lohri Reisen auf maximal den zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt.
c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen
Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.2.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw.
Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw.
wird ausgeschlossen.
12.3 Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge
gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit
Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Lohri Reisen organisierte Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen organisiert werden und die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung diese lediglich
vermittelt hat, ist Lohri Reisen nicht Ihr Vertragspartner und Sie können sich nicht auf diese
Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen. In diesen Fällen schliessen Sie die Verträge direkt mit den Unternehmen vor Ort ab.
12.4 Wertgegenstände, Bargeld, usw.:
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung
von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen
usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels und auf Schiffen sind diese Gegenstände im
Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car,
Flugzeug bzw. generell unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung
oder Missbrauch von abhanden gekommenen Kreditkarten usw. haften wir nicht. Schäden am Koffer oder Aufbruch muss unverzüglich der Reiseleitung oder der Fluggesellschaft (noch am Flughafen) gemeldet werden.
12.5 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. Flug- und Fahrpläne
Auch bei einer sorgfältigen Reiseplanung kann es zu Verspätungen der Transportmittel kommen oder die Einreisekontrollen verzögern sich. Bitte planen Sie bei Ihrer Rückreise auch allfällige Flugverspätungen und verzögerte Einreisekontrollen ein und sehen am Rückreisetag und allenfalls am Folgetag keine Verpflichtungen vor, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.
14. Sicherstellung der Kundengelder
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen durch den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert.
15. Ombudsmann
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Lohri Reisen sollte der
unabhängige Ombudsmann der Schweizer Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Lohri Reisen eine faire ausgewogene Einigung an. Das Verfahren vom Ombudsman ist in einem Reglement geregelt, das Sie über Lohr Reisen oder direkt beim Ombudsmann erhalten können.
Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich
16. Datenschutz
16.1 Ihre Daten
Lohri Reisen benötigt von Ihnen und allen Mit reisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.
16.2 Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich zum Teil im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.
16.3 Persönliche, schützenswerte Daten
Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund
eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen
werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen bekanntgegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
16.4 Informationen über unsere Angebote/Programme/Teilnehmerliste
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie sind einverstanden, dass Ihr Name und Wohnort auf den Teilnehmerlisten der von Ihnen gebuchte Reise aufgeführt wird. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen, bzw. zu verweigern.
16.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.
16.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten
wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an
knecht reisen ag, Schwimmbadstrasse 1, 5210 Windisch, www.knecht-reisen.ch.
17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Lohri Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Lohri Reisen wird der ausschliessliche
Gerichtsstand Luzern, Schweiz vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Luzern einklagen.
Gültig ab 1. August 2024 bis auf Widerruf.
Die nachfolgenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Ihnen und Agrar Reisen Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar verständlich darlegen. Mit Ihrer definitiven Buchung stimmen Sie diesen zu.
1. Vertrag
1.1 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-Mail auch SMS, WhatsApp, Facebook oder eine Online Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Agrar Reisen (knecht
reisen ag) ein Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und knecht reisen ag. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. knecht reisen ag hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.2 Vertragspartei
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von knecht reisen ag für solche Fremdleistungen nicht
anwendbar.
2. Namensangaben
Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen
ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.
3. Unsere Leistungen, Prospekte und Ausschreibungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unter www.agrar-reisen.ch oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen oder ab Einschiffungshafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen.
3.1 Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Katalog, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.
3.2 Wird Ihnen von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z. B. hoteleigene Prospekte usw. zur Verfügung gestellt, das nicht von Agrar Reisen herausgegeben worden ist, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.
3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.
3.4 Provisorische Reservationen
Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12:00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, verfällt die provisorische Reservation automatisch. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Preise
Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Die Preise können unserer Ausschreibung (Katalog, Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln) entnommen werden und sind barzahlungspflichtig. (Preisänderungen s. Ziff. 6). Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird ein Administrationszuschlag von CHF 50 verrechnet, bei REKA-Checks 3.5% des Verkaufsbetrags. WIR- und REKA-Card können nicht an Zahlung genommen werden. Die eingerechneten Flugpreise basieren auf kontingentierten Gruppenreisen. Falls diese Kontingente ausgeschöpft sind, buchen wir auf Wunsch und Rechnung des Kunden auch höhere/teurere Buchungsklassen. Je nach Tarifart gelten neue/andere Annullierungsbedingungen, welche wir Ihnen bei der Buchung mitteilen.
4.2. Zahlung
4.2.1. Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung pro Person zu leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrags innert 14 Tagen. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zahlbar.
4.2.2. Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen.
4.2.3. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt knecht reisen ag die Reiseleistungen zu verweigern.
4.3. Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.4. Buchungsgebühren
Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/ oder Rücktransport ab Schweiz aus dem Agrar Reisen Angebot) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 100 pro Person, maximal CHF 200 pro Auftrag.
4.5 Beratung und Reservation
Pro Dossier erheben wir eine nicht rückerstattbare Auftragspauschale von CHF 100.
4.6. Reisedokumente
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 10-21 Tage vor Reisebeginn. Sollten Sie die Reisedokumente nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend Ihre Buchungsstelle.
5. Änderung und Annullierung
5.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Agrar Reisen persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person Fr. 100.–, pro Auftrag, maximal Fr. 200.– als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe Ziffer 5.3.). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen (Ziffer 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3. Annullierungskosten Gruppenreisen
5.3.1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
90 – 61 Tage vor Abreise 30%
60 – 46 Tage vor Abreise 50%
45 – 31 Tage vor Abreise 80%
30 – 0 Tage vor Abreise 100%
Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
5.3.2. Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden.
5.3.3. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen
Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien.
5.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei uns eine Annullierungskosten Versicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die Annullierungskosten-Versicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.
5.5. Ersatzreisender
Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie gemeinsam (solidarisch) mit ihm für die
Bezahlung des gesamten Reisepreises und die Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2). knecht reisen ag orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen
mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Nennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher
Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffern 5.2./5.3.).
6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
knecht reisen ag behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer
Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie knecht reisen ag vor Vertragsabschluss.
6.2. Änderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung
oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen, usw.)
c) Wechselkursänderungen
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4. genannten Rechte zu. Bitte beachten Sie das massgebende Datum der Preiskalkulation in der jeweiligen Reiseausschreibung.
6.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor
Reisebeginn
knecht reisen ag behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. knecht reisen ag bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. knecht reisen ag orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der
schweiz. Post übergeben.
7. Reiseabsage durch Agrar Reisen
7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen knecht reisen ag ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt knecht reisen ag Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten
gemäss Ziffer 5.2./ 5.3. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Agrar Reisen angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann knecht reisen ag die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn
absagen.
7.3. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann knecht reisen ag die Reise
absagen.
7.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch knecht reisen ag
Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie das Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. Der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen
8.Programmänderungen/Leistungsausfälle während der Reise
knecht reisen ag ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird ihnen knecht reisen ag soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für knecht reisen ag verursachen, darf knecht reisen ag die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden. Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf knecht reisen ag die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten
gehen zulasten des Reisenden. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorkommen, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen knecht reisen ag den objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jener der erbrachten Dienstleistungen (siehe Ziffer 11).
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie knecht reisen ag nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer
Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung des Veranstalters oder die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für
Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, die im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei knecht reisen ag.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Knecht-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung, die örtliche Knecht-Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist
keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die Knecht-Reiseleitung, die örtliche Knecht-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten sie mit den Reiseunterlagen.
10.2. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessene Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel, usw.) und gegen Beleg vom Veranstalter respektive knecht
reisen ag ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1. und 10.2.) verlangt (siehe Ziffer 11).
10.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber knecht reisen geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber knecht reisen ag geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.4. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1. und 10.2. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
10.5. Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzanforderung ab, wenn keine
Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher
Rechte verlustig.
11. Haftung der knecht reisen ag
11.1. Allgemeines
knecht reisen ag vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen,
Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Knecht-Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung, so haftet die knecht reisen ag nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im
Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2. Haftungsausschlüsse
knecht reisen ag haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches knecht reisen ag, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflichten zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustartionsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von knecht reisen ag ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet knecht reisen ag im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertragesentstehen, ist die Haftung von knecht reisen ag auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person
beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.
c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck,Kreditkarten, usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Fotound Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall in unbewachtem Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haftet knecht reisen ag nicht.
11.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne, usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet knecht reisen ag nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet
(Fremdleistungen). knecht reisen ag ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein knecht reisen ag-Reiseleitung daran teilnimmt.
11.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5. Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
11.6. Cyber-Risiken
Darüber hinaus schliesst die knecht reisen ag soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich und vollumfänglich aus, welche Ihnen oder Dritten insbesondere infolge von Strom- oder Energieausfällen, Cyber-Attacken, Hacker-Angriffen, Viren, Spam-Mails, Übermittlungsfehlern, technischen Fehlleistungen oder Unterbrechungen, Missbrauch/ Störungen des Internets, unserer Webseite, der auf unserer Webseite verlinkten Webseiten, des Netzwerkes, der IT Infrastruktur oder Telekommunikationsnetzes, sowie Datenmissbrauch durch Dritte oder Datenverlust, entstehen. Die Haftung für Subunternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
12. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-, Annullierungskosten-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Extra-Rückreisekosten-Versicherung.
13.Einreise-/Visa-/Gesundheitsvorschriften, Gepäck
13.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger
Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2. Impf- und Testpflicht
Für die gebuchte Reise in das gewünschte Zielgebiet wird möglicherweise zum Reisezeitpunkt eine Impfung oder ein medizinischer Test (z.B. COVID-19 Impfung bzw. PCR Test) vorausgesetzt. Falls eine Impfung oder ein medizinischer Test aus persönlichen Gründen nicht möglich sind und Sie dadurch die Reise nicht antreten können, gelten bei einer Umbuchung oder Annullation die Annullierungsfristen gemäss Annullationskostenreglement.
13.3. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.4. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
13.5. knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie knecht reisen ag ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
13.6. Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.
14. Sicherstellung
knecht reisen ag ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
15. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und knecht reisen ag eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse:
OMBUDSMANN DER
SCHWEIZER REISEBRANCHE
Postfach
8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch
17. Datenschutz
17.1 Ihre Daten
Agrar Reisen benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.
17.2 Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U.
nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.
17.3 Persönliche, schützenswerte Daten
Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen bekanntgegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
17.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
17.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.
17.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen, wenden Sie sich an knecht reisen ag, Schwimmbadstrasse 1, 5210 Windisch, www.knecht-reisen.ch.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
19.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und knecht reisen ag ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen knecht reisen ag wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Aargau vereinbart.
Diese Bedingungen gelten ab 1. Juli 2023 bis auf Widerruf.
Die nachfolgenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil eines
jeden Vertrages zwischen Ihnen und knecht reisen ag. Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar verständlich darlegen. Mit Ihrer definitiven Buchung stimmen Sie diesen zu.
1. Vertrag
1.1 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählenneben E-Mail auch SMS, WhatsApp, Facebook oder eine Online-Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und knecht reisen ag ein
Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und knecht reisen ag. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/in-
nen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. knecht reisen ag hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.2 Vertragspartei
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von knecht reisen ag für solche Fremdleistungen nicht
anwendbar.
2. Namensangaben
Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen
ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.
3. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von knecht reisen ag beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab
Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich, auch wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten.
3.1 Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Katalog, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.
3.2 Wird Ihnen von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z. B. hoteleigene Prospekte usw. zur Verfügung gestellt, das nicht von Knecht reisen ag herausgegeben worden ist, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie
direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.
3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.
3.4 Provisorische Reservationen
Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12:00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, verfällt die provisorische Reservation automatisch.
Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Preise
Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Die Preise können unserer Ausschreibung (Katalog, Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln) entnommen werden und sind barzahlungspflichtig. (Preisänderungen s. Ziff. 6). Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird ein Administrationszuschlag von CHF 50 verrechnet, bei REKA-Checks 3.5% des Verkaufsbetrags. WIR- und REKA-Card können nicht an Zahlung genommen werden. Die eingerechneten Flugpreise basieren auf kontingentierten Gruppenreisen. Falls diese Kontingente ausgeschöpft sind, buchen wir auf Wunsch und Rechnung des Kunden auch höhere/teurere Buchungsklassen. Je nach Tarifart gelten neue/andere Annullierungsbedingungen, welche wir Ihnen bei der Buchung mitteilen.
4.2. Zahlung
4.2.1. Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung pro Person zu leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrags innert 14 Tagen. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zahlbar.
4.2.2. Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen.
4.2.3. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt knecht reisen ag die Reiseleistungen zu verweigern.
4.3. Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.4. Buchungsgebühren
Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz aus dem knecht reisen ag Angebot) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 100 pro Person, maximal CHF 200 pro Auftrag.
4.5 Beratung und Reservation
Pro Dossier erheben wir eine nicht rückerstattbare Auftragspauschale von CHF 100.
4.6. Reisedokumente
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnendie Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 10-21 Tage vor Reisebeginn. Sollten Sie die Reisedokumente nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend Ihre Buchungsstelle.
5. Änderung und Annullierung
5.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies knecht reisen ag persönlich oder schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person Fr. 100.–, pro Auftrag, maximal Fr. 200.– als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe Ziffer 5.3.). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Rei
seausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen (Ziffer 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3. Annullierungskosten Gruppenreisen
5.3.1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
60 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
30 Tage vor Abreise: 100% des Reisepreises
Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
5.3.2. Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden.
5.3.3. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung
gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien.
5.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei uns eine Annullierungskosten Versicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die Annullierungskosten-Versicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet, resp. Wird nicht zurückbezahlt.
5.5. Ersatzreisender
Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie gemeinsam (solidarisch) mit ihm für die
Bezahlung des gesamten Reisepreises und die Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2). knecht reisen ag orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen
mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Nennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher
Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffern 5.2./5.3.).
6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
knecht reisen ag behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer
Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie knecht reisen ag vor Vertragsabschluss.
6.2. Änderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung
oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen, usw.)
c) Wechselkursänderungen
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4. genannten Rechte zu. Bitte beachten Sie das massgebende Datum der Preiskalkulation in der jeweiligen Reiseausschreibung.
6.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor
Reisebeginn
knecht reisen ag behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. knecht reisen ag bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. knecht reisen ag orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen
oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung ein zelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der
schweiz. Post übergeben.
7. Reiseabsage durch knecht reisen ag
7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
knecht reisen ag ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt knecht reisen ag Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.2./ 5.3. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von knecht reisen ag angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann knecht reisen ag die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.
7.3. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt,Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann knecht reisen ag die Reise
absagen.
7.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch knecht reisen ag
Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie das Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete
Gefährdung der Reise resp. Der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen
8.Programmänderungen/Leistungsausfälle während der Reise
knecht reisen ag ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird ihnen knecht reisen ag soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für knecht reisen ag verursachen, darf knecht reisen ag die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des eisenden.Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf knecht reisen ag die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten
gehen zulasten des Reisenden. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorkommen, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen knecht reisen ag den objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jener der erbrachten Dienstleistungen (siehe Ziffer 11).
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie knecht reisen ag nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer
Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung des Veranstalters oder die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für
Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, die im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei knecht reisen ag.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Knecht-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung, die örtliche Knecht-Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist
keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die Knecht-Reiseleitung, die örtliche Knecht-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten sie mit den Reiseunterlagen.
10.2. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessene Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel, usw.) und gegen Beleg vom Veranstalter respektive knecht
reisen ag ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1. und 10.2.) verlangt (siehe Ziffer 11).
10.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber knecht reisen geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber knecht reisen ag geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.4. Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1. und 10.2. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
10.5. Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzanforderung ab, wenn keine
Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher
Rechte verlustig.
11. Haftung der knecht reisen ag
11.1. Allgemeines
knecht reisen ag vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Knecht-Reiseleitung, der örtlichen Knecht-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung, so haftet die knecht reisen ag nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen
und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2. Haftungsausschlüsse
knecht reisen ag haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches knecht reisen ag, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflichten zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustartionsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von knecht reisen ag ausgeschlossen.
11.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet knecht reisen ag im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertragesentstehen, ist die Haftung von knecht reisen ag auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.
c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Fotound Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall in unbewachtem Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haftet knecht reisen ag nicht.
11.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne, usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet knecht reisen ag nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen
11.3. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). knecht reisen ag ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein knecht reisen ag-Reiseleitung daran teilnimmt.
11.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5. Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen
Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
11.6. Cyber-Risiken
Darüber hinaus schliesst die knecht reisen ag soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich und vollumfänglich aus, welche Ihnen oder Dritten insbesondere infolge von Strom- oder Energieausfällen,
Cyber-Attacken, Hacker-Angriffen, Viren, Spam-Mails, Übermittlungsfehlern, technischen Fehlleistungen oder Unterbrechungen, Missbrauch/ Störungen des Internets, unserer Webseite, der auf unserer Webseite verlinkten Webseiten, des Netzwerkes, der IT Infrastruktur oder Telekommunikationsnetzes, sowie Datenmissbrauch durch Dritte oder Datenverlust, entstehen. Die Haftung für Subunternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
12. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-, Annullierungskosten-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Extra-Rückreisekosten-Versicherung.
13.Einreise-/Visa-/Gesundheitsvorschriften, Gepäck
13.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie dieAngaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2. Impf- und Testpflicht
Für die gebuchte Reise in das gewünschte Zielgebiet wird möglicherweise zum Reisezeitpunkt eine Impfung oder ein medizinischer Test (z.B. COVID-19 Impfung bzw. PCR Test) vorausgesetzt. Falls eine Impfung oder ein medizinischer Test aus persönlichen Gründen nicht möglich sind und Sie dadurch die Reise nicht antreten können, gelten bei einer Umbuchung oder Annullation die Annullierungsfristen gemäss Annullationskostenreglement.
13.5. knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie knecht reisen ag ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
13.6. Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.
14. Sicherstellung
knecht reisen ag ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
15. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und knecht reisen ag eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse:
OMBUDSMANN DER SCHWEIZER REISEBRANCHE
Postfach
8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch
17. Datenschutz
17.1 Ihre Daten
Agrar Reisen benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.
17.2 Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u. U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.
17.3 Persönliche, schützenswerte Daten
Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen bekanntgegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
17.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
17.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.
17.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen, wenden Sie sich an knecht reisen ag, Schwimmbadstrasse 1, 5210 Windisch, www.knecht-reisen.ch.
18. Der Reisecar
Platzreservationen im Bus werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vorgenommen. Die Sitzplatzzuteilungen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Kundenwünsche werden wenn immer möglich berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Änderungen
bleiben vorbehalten. Für sämtliche Fahrten werden ausschliesslich Nichtraucherbusse eingesetzt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen. Werden beispielsweise
zwei Cars für eine Reise eingesetzt, so sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. Für Transferfahrten werden in der Regel keine Sitzplatzreservierungen vorgenommen.
19. Jassen
Wenn immer möglich wir mit Deutschschweizer und Französischen Karten gespielt. Sie können Ihre bevorzugte Kartenart bei der Bestellung angeben. Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, nur mit einer Kartenart zu spielen. In diesem Falle werden Sie spätestens 1 Monate vor der Reise orientiert.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
19.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und knecht reisen ag ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen knecht reisen ag wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Aargau vereinbart.
Diese Bedingungen gelten ab 1. Juli 2023 bis auf Widerruf